Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Mietbedingungen sowie die Hausordnung der auf dieser Seite angebotenen Unterkünfte
1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
a)Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern/-wohnungen, sowie die für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen, die über den Vermietungsservice Ferien am Tegernsee (Vera Schulte) mit den jeweiligen Gastgebern vermittelt werden.
b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Häuser bzw. Wohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgebers, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
c) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
a)Übersendet der Gastgeber bzw. der Vermietungsservice Ferien am Tegernsee (Vera Schulte) eine unterzeichnete Reservierungsbestätigung an einen Gast, kommt der Vertrag mit fristgerechter Annahme der Reservierung durch den Gast mit dem jeweiligen Gastgeber des gebuchten Objektes zustande. Der Vermietungsservice Ferien am Tegernsee tritt bei diesem Vertragsschluss ggf. als Vertreter des Gastgebers auf. Eine vertragliche Beziehung zwischen dem Vermietungsservice selbst und dem Gast besteht nicht. Auch im Übrigen handelt der Vermietungsservice in Vertretung für den Gastgeber, sofern er bei der Abwicklung des Vertrages auftritt.
b) Vertragspartner sind der Gastgeber und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er gegenüber dem Gastgeber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Gastgeber eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
c) Alle Ansprüche gegen den Gastgeber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren ab dem Beginn der Verjährungsfrist des § 199 Abs. 2 BGB. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
a) Der Gastgeber ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Objekte bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
b)Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Objekte und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preis zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Gastgebers an Dritte.
c)Die vereinbarten Preise sind Endpreise. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Gastgeber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Der vollständige Betrag für die Unterkunft ist im Voraus per Banküberweisung oder im Einzelfall nach gesonderter schriftlicher Absprache bei Ankunft in bar zu zahlen.
d)Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht darüber hinaus nur, soweit die Forderung auf demselben Rechtsverhältnis beruht.
4. Rücktritt des Gastes (Abbestellung /Stornierung)
a)Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Gastgeber geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt die Zustimmung nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei der Verletzung der Verpflichtung des Gastgebers zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
b)Abweichend vom lit. a) kann der Gast kostenfrei und ohne Zustimmung des Gastgebers bis 4 Wochen vor dem Anreisetermin zurücktreten.
c)Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Unterkünften hat der Gastgeber die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkünfte sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
d)Dem Gastgeber steht es – sofern keine Weitervermietung erfolgen konnte - frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises pro Übernachtung zu zahlen. Von diesem Wert wird die ersparte Kurtaxe in Höhe von € 1,60 pro Person und Tag in Abzug gebracht. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Rücktritt des Gastgebers
a)Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel 3 c) Alt. 1 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gastgeber gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist der Gastgeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
b)Ferner ist der Gastgeber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Unterkünfte unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Mietzwecks, gebucht werden;
- der Gastgeber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit des Objektes oder das Ansehen des Gastgebers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder dem Organisationsbereich des Gastgebers zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen Klausel 1. b) vorliegt.
c)Bei berechtigtem Rücktritt des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. Unterkunftsbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
a)Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch des Gastes auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Die Schlüsselübergabe erfolgt bei Anreise bis 22:00h oder nach Vereinbarung. Bei der Anreise sollte sich der Gast rechtzeitig telefonisch mit dem Vermietungsservice in Verbindung setzen, um eine Schlüsselübergabe zeitnah abwickeln zu können.
b)Bei Auszug wird die Unterkunft in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermietungsservice oder dessen Bevollmächtigten übergeben. Am Abreisetag muss die Unterkunft bis 11.00 Uhr geräumt sein. Danach kann der Gastgeber aufgrund der verspäteten Räumung der Unterkunft für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch des Gastgebers (z.B. wegen anderweitiger Unterbringung der eigentlich nachfolgenden Gäste) bleibt unberührt. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden durch die Weiternutzung nicht begründet, § 545 BGB findet keine Anwendung. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass dem Gastgeber kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
c)Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft nebst Mobiliar und Einrichtungsgegenständen schonend zu behandeln. Schäden an Gegenständen bzw. in der Unterkunft, die der Gast oder ihn begleitende Personen oder Dritte, die auf Veranlassung des Gastes mit der Unterkunft in Berührung kommen, verursacht haben, sind von diesem zu ersetzen. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass ein innerhalb der Unterkunft aufgetretener Schaden nicht von ihm oder einer der oben genannten Personen verschuldet ist. Bei Bruch und Verlust werden die aktuellen Wiederbeschaffungspreise zugrunde gelegt. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass dem Gastgeber kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
d)Bei Verlust von Schlüsseln durch den Gast oder einer der unter lit. c) genannten anderen Personen werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Gast hat für die dadurch entstehenden Kosten sofort und in bar aufzukommen.
e) Die Hausordnung des betreffenden Gebäudes ist Bestandteil dieses Vertrages.
f)In allen Unterkünften gilt ein striktes Rauchverbot. Sollte der Gast oder einer der unter lit. c) benannten Personen gegen dieses Rauchverbot verstoßen, haftet der Gast auf Schadensersatz (z.B. Reinigungsmehrkosten, Senkschäden)
g)Handtuchwechsel finden 1x pro Woche statt. Bettwäschewechsel findet ebenfalls 1 x pro Woche statt. Sollte der Gast vor dieser Zeit einen Wechsel benötigen, so wird eine Pauschale von € 10,-- pro Satz Handtücher bzw. pro Satz Bettbezüge pro Person berechnet.
h)Es findet eine komplette Reinigung der Unterkunft nach der Abreise statt. Die Kosten dafür sind im Mietpreis enthalten. Sollte der Gast zwischendurch eine Reinigung benötigen, kann eine solche unter Zahlung eines Aufpreises grundsätzlich nach Rücksprache mit dem Gastgeber erfolgen.
i)Es dürfen sich nur so viele Personen in der Unterkunft dauerhaft aufhalten, wie in der Buchung mit dem Gastgeber vereinbart. Sollten es mehr Personen sein, können der Gastgeber bzw. dessen Vertretung den Gast abweisen oder einen Aufpreis verlangen.
7. Haftung des Gastgebers
a)Der Gastgeber haftet mit der üblichen Sorgfalt für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Gastgeber diese Verletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, soweit sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen. Eine Pflichtverletzung des Gastgebers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gastgebers auftreten, wird dieser bzw. der Vermietungsservice bei Kenntnis bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Etwaige Mängel an der Mietsache hat der Gast sofort dem Gastgeber bzw. dem Vermietungsservice anzuzeigen. Schäden, die durch eine verspätete Anzeige entstehen, hat der Gast zu tragen.
b)Soweit dem Gast ein Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Unterkunft abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Gastgeber nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Klausel 7. a) gilt entsprechend.
8. Schlussbestimmungen
a)Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
b)Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Ergänzungen oder Änderungen durch den Gast sind unwirksam.
c)Erfüllungs- und Zahlungsort ist am Ort der Unterkunft.
d)Sofern nicht gesetzlich bereits ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist, ist im kaufmännischen Verkehr der Ort der Unterkunft der ausschließliche Gerichtsstand. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Ort der Unterkunft.
e)Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
f)Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.